FF Falkenberg
Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Verbrennung pflanzlicher Abfälle

2022-07-02

Quelle: Homepage Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg

Wichtige Hinweise – Bitte beachten!

Bevor Sie Reisig („Wied“) etc. verbrennen, lesen Sie bitte unbedingt diese Hinweise! – Bürgerservice ONLINE 

Was Sie beachten müssen, damit Ihnen keine Kosten für einen etwaigen Feuerwehreinsatz entstehen.

Das Abbrennen pflanzlicher Abfälle ist nur unter den im Merkblatt des Landratsamts Rottal-Inn beschriebenen Voraussetzungen und unter Beachtung aller genannten Auflagen erlaubt.

Rechtzeitig vor der Durchführung ist das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular bei der Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg einzureichen.

Außerdem kann der örtlich zuständige Feuerwehrkommandant benachrichtigt werden:

  • Feuerwehr(en) Gemeinde Falkenberg
  • Feuerwehr(en) Gemeinde Malgersdorf
  • Feuerwehr(en) Gemeinde Rimbach

Pflanzliche Abfälle aus Privatgärten:

Nach § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) dürfen nur noch pflanzliche Abfälle aus Privatgärten außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden.

Müllabfuhr – Entsorgung – Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Das Abbrennen pflanzlicher Abfälle ist nur unter den im Merkblatt des Landratsamts Rottal-Inn beschriebenen Voraussetzungen und unter Beachtung aller genannten Auflagen erlaubt.

Rechtzeitig vor der Durchführung ist das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular bei der Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg einzureichen.
Außerdem kann der örtlich zuständige Feuerwehrkommandant benachrichtigt werden:

Pflanzliche Abfälle aus Privatgärten:
Nach § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) dürfen nur noch pflanzliche Abfälle aus Privatgärten außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden.

Material zum Download: